Reisen nach dem Brexit/ Informationen für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen

Reisen nach dem Brexit

Wir freuen uns, bestätigen zu können, dass britische Staatsbürger kein Visum für die Schengen-Mitgliedstaaten benötigen, wenn die Dauer ihres Aufenthalts 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreitet.

COVID Reisebeschränkungen – Visumanträge unter Covid-19-Beschränkungen
Die Bundesregierung hat das allgemeine Einreise- und Reiseverbot für Reisende aus dem Vereinigten Königreich mit Wirkung vom 7. Juli 2021 aufgehoben. Es gelten nun die folgenden Regelungen:
Einwohner des Vereinigten Königreichs dürfen nach Deutschland einreisen, wenn sie in einer wichtigen Funktion tätig sind, ein dringendes Reisebedürfnis besteht oder sie vollständig geimpft sind. Eine Person gilt als Einwohner eines Landes, wenn sie dort ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Als Wohnsitz in einem Land gilt insbesondere, wer sich in den letzten sechs Monaten dort aufgehalten hat.
Diese Einreisebeschränkungen gelten nicht für deutsche Staatsangehörige oder deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, Kinder unter 18 Jahren, Eltern von Kindern unter 18 Jahren).
EU-Bürger und Bürger Liechtensteins, der Schweiz, Norwegens und Islands sowie deren unmittelbare Familienangehörige (Ehepartner, Kinder unter 18 Jahren, Eltern von Kindern unter 18 Jahren) sind von den Einreisebeschränkungen ausgenommen. Diese Befreiung gilt auch für britische Staatsbürger, die unter Teil 2 des Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich fallen.
Das Gleiche gilt für Bürger aus Nicht-EU-Ländern, die über eine gültige langfristige Aufenthaltsgenehmigung eines EU- oder Schengen-Landes verfügen, und ihre unmittelbaren Familienangehörigen, sofern sie die Pass- und Visabestimmungen einhalten.
Die erstmalige Einreise von Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Staaten ist jedoch nur dann zulässig, wenn sie nachweisen, dass eine der Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen auf sie zutrifft, d. h. wenn sie in einem Land ansässig sind, das die uneingeschränkte Einreise nach Deutschland erlaubt, oder wenn sie vollständig geimpft sind oder wenn ein dringendes Bedürfnis für die Einreise besteht. Für die Einreise von Familienangehörigen klicken Sie bitte hier.
Derzeit nehmen wir nur Visumanträge von Personen an, die von den oben genannten Beschränkungen ausgenommen sind.
Einzelne Visumanträge, die anhängig waren, während das Vereinigte Königreich als „Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten“ eingestuft war, werden nun abgeschlossen. Aufgrund der großen Anzahl von Anträgen in der Warteschleife wird es einige Zeit dauern, bis der Rückstand aufgeholt ist. Wir werden nicht in der Lage sein, einzelne Anträge zu beschleunigen. Um den Rückstand so schnell wie möglich abzubauen, werden wir keine individuellen Informationsanfragen usw. beantworten.

Bitte beachten Sie, dass Sie in Deutschland nur dann eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben dürfen, wenn diese ausdrücklich durch ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis der Ausländerbehörde in Deutschland genehmigt wurde.

Die folgenden Informationen gelten nur für britische Staatsbürger.

Die Begünstigten des zweiten Teils („Bürgerrechte“) des Austrittsabkommens, insbesondere britische Staatsangehörige, die vor dem 1. Januar 2021 in Deutschland ansässig sind, genießen zusätzliche Privilegien zu den hier beschriebenen.

Visumfreie Kurzzeitaufenthalte bis zu 90 Tagen

Britische Staatsbürger benötigen kein Visum für die Schengen-Mitgliedstaaten, wenn die Dauer ihres Aufenthalts 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreitet.

Diese Befreiung gilt auch für andere britische Staatsangehörige wie British Nationals Overseas, British Overseas Territories Citizens, British Overseas Citizens, British Protected Persons, British Subjects und Inhaber britischer Pässe, die im Namen von Anguilla, Bermuda, den Kaimaninseln, Guernsey, Jersey, der Isle of Man, Montserrat, St. Helena, den Turks- und Caicosinseln und den Britischen Jungferninseln ausgestellt wurden.

Diese Befreiung gilt nicht für Nicht-EU-Familienangehörige britischer Staatsbürger. Je nach ihrer Staatsangehörigkeit unterliegen Nicht-EU-Familienangehörige möglicherweise der Visumspflicht.

Bitte beachten Sie, dass Sie in Deutschland nur dann eine Beschäftigung aufnehmen oder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben dürfen, wenn diese ausdrücklich durch ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis der Ausländerbehörde in Deutschland genehmigt ist.

In der Regel dürfen visumfreie Kurzzeitbesucher in Deutschland keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Bestimmte berufliche Tätigkeiten wie normale Geschäftsreisen und eine Reihe von kulturellen, akademischen und sportlichen Aktivitäten können jedoch ohne ein entsprechendes Visum oder einen Aufenthaltstitel ausgeübt werden, da sie nicht als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft werden.

Einreisebestimmungen für visumfreie Kurzaufenthalte

Britische Staatsbürger, die in die Schengen-Mitgliedstaaten reisen, unterliegen allen Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige. Die Einreisebestimmungen sind im Schengener Grenzkodex enthalten und umfassen Folgendes:

  • Sie müssen im Besitz eines gültigen Reisedokuments sein, das Sie zum Überschreiten der Schengen-Grenzen berechtigt. Reguläre, amtliche und diplomatische Pässe des Vereinigten Königreichs, die den Inhaber als britischen Staatsbürger ausweisen, werden für visumfreies Reisen anerkannt. Das Reisedokument muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und noch mindestens drei Monate nach dem geplanten Zeitpunkt der Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gültig sein.
  • Sie müssen den Zweck und die Bedingungen Ihres geplanten Aufenthalts begründen können und über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des geplanten Aufenthalts als auch für die Rückreise in Ihr Herkunftsland oder für die Durchreise in ein Drittland, in das Sie sicher einreisen werden, verfügen oder in der Lage sein, diese Mittel rechtmäßig zu erwerben.
  • Sie sind keine Person, die im Schengener Informationssystem zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben ist.
  • Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines Mitgliedstaats dar, insbesondere dann nicht, wenn Sie nicht in den nationalen Datenbanken der Mitgliedstaaten zur Einreiseverweigerung aus denselben Gründen ausgeschrieben sind.

Wirtschaftliche Tätigkeiten/ Beschäftigung bei Kurzzeitaufenthalten

In der Regel dürfen visumfreie Kurzzeitbesucher in Deutschland keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Einige berufliche Tätigkeiten können jedoch ohne ein entsprechendes Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis ausgeübt werden, da sie nicht als wirtschaftliche Tätigkeit gelten.

Nicht-EU-Familienangehörige britischer Staatsbürger

Inhaber britischer Aufenthaltskarten für EU-/EWR-Familienangehörige, die bisher kein Visum benötigten, benötigen nun ein Visum für Reisen nach Deutschland, sofern sie nicht anderweitig von der Visumpflicht befreit sind.

Nicht-EU-Familienangehörige von britischen und deutschen Staatsbürgern, die ein Visum als Familienangehörige/r eines EU-/EWR-Bürgers besitzen, das vor dem 31. Dezember 2020 ausgestellt wurde und nach dem 1. Januar 2021 gültig ist, müssen bei der Einreise in die Europäische Union nachweisen, dass sie alle Schengen-Einreisebestimmungen erfüllen. Dazu gehören der Besitz eines gültigen Reisedokuments (mit einer Gültigkeit von höchstens zehn Jahren und einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten nach der beabsichtigten Ausreise aus der Union), der Nachweis einer Unterkunft, einer Beschäftigung, ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, einer Reisekrankenversicherung, eines Einladungsschreibens oder eines Rückreisetickets, von Dokumenten, die die wirtschaftliche Lage des Familienangehörigen im Wohnsitzland belegen, oder die ernsthafte Absicht, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des Visums zu verlassen.

Nationale Langzeitvisa (D-Visa)/Aufenthaltsgenehmigungen für mehr als 90 Tage

Britische Staatsbürger benötigen ein Visum und/oder eine Aufenthaltserlaubnis für jeden Aufenthalt von mehr als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

Britische Staatsangehörige können ihre Aufenthaltsgenehmigung nach ihrer Ankunft in Deutschland bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen und müssen nicht vor ihrer Einreise nach Deutschland ein Visum erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Ankunft bei der Meldebehörde anmelden und Ihren Aufenthaltstitel innerhalb der ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts in Deutschland bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen müssen.

Wichtig ist, dass Sie erst dann eine Beschäftigung aufnehmen dürfen, wenn Ihnen ein Aufenthaltstitel erteilt wurde, der diese Beschäftigung ausdrücklich zulässt.

Britische Staatsbürger haben auch die Möglichkeit, vor der Einreise nach Deutschland bei einer deutschen Auslandsvertretung ein Visum zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass für einige Visumskategorien die Zustimmung anderer staatlicher Stellen erforderlich ist, z. B. der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes und/oder der Bundesagentur für Arbeit. Die Bearbeitung kann bis zu drei Monate, bei Selbstständigen und Freiberuflern bis zu sechs Monate dauern.

Informationen zu den verschiedenen Visumkategorien finden Sie auf unserer Informationsseite zu nationalen Visa.

Must Have Reiseerlebnisse in Irland

Must Have Reiseerlebnisse in Irland

EIN WEITERER Sommer des Urlaubs für die irische Öffentlichkeit, und obwohl unser Wetter bestenfalls als unzuverlässig bezeichnet werden kann, bietet die grüne Insel immer noch einige fantastische Ausflugsmöglichkeiten, egal ob es regnet oder scheint.

Die internationale Reise-Website TripAdvisor hat im Rahmen der jährlichen Travellers‘ Choice Awards die 10 besten touristischen Erlebnisse in Irland ermittelt, berichtet RTÉ News.

In diesem Jahr konzentrierte sich die Website darauf, die versteckten Juwelen der Smaragdinsel ausfindig zu machen, da Familien, Freunde und Paare ihren zweiten Sommer zu Hause planen, und die „Top 10 staycation experiences in Ireland“ versprechen einige fantastische Ausflüge.

Die Gewinner der Travellers‘ Choice „Best of the Best“ Things to Do Awards werden auf der Grundlage von Besucherrezensionen und -bewertungen einiger der besten Ausflüge in Irland ausgewählt, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. April unternommen wurden, und die diesjährige Liste ist voll von Abenteuern im Freien, da die Unterhaltungsmöglichkeiten in Innenräumen begrenzt bleiben.

Ganz oben auf der Liste steht die „Guided Walking Tour of Kilkenny“ des Reiseführers Shenanigans, die Touristen auf eine Erkundungstour durch die historische mittelalterliche Stadt mitnimmt und dabei Zauberer und Entertainer einsetzt, um den Reisenden ein einmaliges Erlebnis zu bieten.

Die Kilkenny-Tour ist eine von vielen Wander- und Abenteuertouren, wobei die Sea Safari in Dingle an dritter Stelle steht, denn auch ohne Fungi the Dolphin ist die atemberaubende Landschaft von Dingle ein großer Anziehungspunkt für Touristen in der Region.

The Howth Peninsula Hiking Tour, Dublin Bay Seal Kayaking Safari in Dalkey, Killarney National Park cycling tour and Cliffs of Moher Tour which includes trips to some of the most iconic spots along the Wild Atlantic Way and a visit to the vibrant city of Galway.